Gemäß Art. 87e GG sind die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen. Die Kapitalmehrheit an den Infrastrukturunternehmen muss allerdings dauerhaft beim Bund verbleiben. Ferner wird der Bund verpflichtet zu gewährleisten, dass dem Allgemeinwohl beim [...]
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mehrGegenstand der Arbeit ist die systematische Einordnung der Vorstandsaußenhaftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die im Schrifttum vertretene These, eine Vorstandsaußenhaftung in diesem Bereich führe zu einem Systembruch mit den Grundstrukturen des [...]
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